Was ist eDatenWelt.de ?

BLOG über eGovernment

Eine Informationsseite/BLOG über den Einsatz der elektronischen Medien zur Verwaltung von insbesondere personenbezogenen Daten. Kurz: Ein BLOG über eGovernment

Der Begriff “eDaten” findet sich in dem Teilbereich der steuerfinaztechnischen termini wieder.
Doch es sind so sehr viel mehr elektronische Daten in allen Bereichen.
Es verschieben sich mehr und mehr alle gesammelten Daten jedweder Art digitalisiert und digitalisierend in die großen Speicher der elektronischen Datenverarbeitung (EDV). Der BLOG über eGovernment soll weitere Entwicklungen zeigen.

Die Bundesregierung mit Bundestag haben schon seit längerem die Notwendigkeit sowie die Vorteile der IT die nötige Bedeutung zuerkannt. Sie bemühen sich nunmehr die Entwicklung in diesen Bereichen zum Nutzen der öffentlichen Verwaltung einzusetzen.

“Digitale Verwaltung

Das Gesetz neben der am 8. April 2014 vom Bundeskabinett beschlossenen Eckpunkte für das Programm „Digitale Verwaltung 2020“ entsprechen den Entschluss, in Leistungs-, aber auch in Unterstützungsprozessen mehr IT-Unterstützung einzugliedern. Das Ziel dieser Maßnahmen zur Digitalisierung ist es, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern.

Bund, Länder und Kommunen soll es die Möglichkeit ermöglichen einfachere, nutzerfreundlichere und effektivere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.

Aufgrund des Gesetzes wird es für die Bundesbehörden unabwendbar sein, ihre Prozesse ab August 2013 auf IT-Lösungen umzustellen. Mehrere Studien zeigen eine Menge an Prozessen in der Bundesverwaltung, die keinen direkten Bürgerbezug haben. Es verbirgt sich in diesen Prozessen der Bundesverwaltung sehr viel Optimierungspotentiial, das durch solche IT-Procedure der Regierung, wie das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung, angesprochen wird.

eGovernment Gesetz

Mit Einführung des E-Government-Gesetzes sollen bundesrechtliche Hürden abgeschafft werden. Die elektronische Kommunikation zwischen Bürgern oder Unternehmen und einer Behörde soll erleichtert werden. Aber auch auf die Kommunikation innerhalb der Behörden soll es Einfluss nehmen.

Die elektronische Kommunikation über Verschlüsselungen, DE-Mail aufgrund des Einzuges des eGovernment sind dabei ein ebenso wichtiger Faktor. Im BLOG über eGovernment können Autoren dies weiter thematisch behandeln.

Der Gesetzgeber hat bereits unlängst diese moderne Kommunikation unter Berücksichtigung der Datensicherheit in Gesetzen festgeschrieben.

Ziel ist das ressourceneinsparende klimafreundlichere, im Volksmund genannte “papierloses Büro”

Nunmehr hat sich die Grundlage der Datenbehandlung basierend auf der seit 2018 geltenden EU-DSGVO geändert. Das eGovernment, eJustice und eDaten sind neue Begriffe.

Zusehends werden die Verarbeitungsprozesse übersichtlicher, informativer, zentraler und in der Masse beherrschbarer.

DE-Mail

Nun besteht die Möglichkeit auch mit den Justizbehörden, Finanzämtern, Deutsche Rentenversicherung oder anderen Bundesbehörden per DE-Mail zu kommunizieren und Unterlagen auszutauschen.

Das eGovernment-Gesetz gewährt nunmehr einen schnellen Austausch von Daten, den u.a. der Bürger wählen kann und die jeweilige Bundesbehörde diese Art der Kommunikation, bspw. über die DE-Mail einschlägt.

Die unsichere Art über die alten Postwege der manuellen Beförderung in zeitaufwendiger Art entfällt somit.

Ein Kommunikationsweg

Diese Verpflichtung der Verwaltung zur Eröffnung eines elektronischen Kanals und zusätzlich der Bundesverwaltung zur Eröffnung eines De-Mail-Zugangs binden auch den Bürger in diese schnelle Bearbeitung ein.

In einem Minikommentar zum Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften sind lesbare Informationen zur Auslegung und Implementierung auch des eGovernment-Gesetzes vertieft dargestellt.

In diesem Minikommentar wird auf die BT-Drucksache 17/3630 vom 8. November 2010, Begründung
AT I. 1., S. 18 verwiesen in der es u.a. heißt:
….Sollte ein Bürger oder eine Bürgerin gegenüber der Behörde den Zugang allein mittels seines De-Mail-Kontos eröffnet haben und die öffentliche Stelle ebenfalls an De-Mail angeschlossen sein, wird sie in diesen Fällen verpflichtet sein, per De-Mail mit dem Bürger oder der Bürgerin zu kommunizieren.
Und daraus folgernd wird im Minikommentar erklärt, dass diese Pflicht die Behörde jedenfalls in der Regel treffen wird.

Auch die Grundsätze der elektronischen Aktenführung führen zum Wegfall des sehr zeitaufwendigen Scannen von Dokumenten und erfüllen die Zielvorgaben.
Eine Erbringung von elektronischen Nachweisen wird stark erleichtert und die Bezahlung in Verwaltungsverfahren hält nun Einzug in elektronischer Form.
Publikationspflichten durch elektronische Amts- und Verkündungsblätter können weitaus schneller und effektiver erfüllt werden.
Die verpflichtende Dokumentation und Analyse von Prozessen geschieht ebenfalls leichter und übersichtlicher.
Regelung zur Bereitstellung von maschinenlesbaren Datenbeständen durch die Verwaltung vereinheitlichen und vereinfachen die systematische Bearbeitung

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