In WikiPedia wird der Begriff eDaten ausschließlich auf die elektronische Übermittlung von Daten an die Finanzbehörden definiert :
Zitat:
“Die Bezeichnung eDaten ist infolge der Modernisierung des zunehmend digital ablaufenden Besteuerungsverfahrens entstanden und umfasst alle an das Finanzamt elektronisch übermittelten Daten.”
Daher regen wir eine entsprechende Diskussion in WikiPedia an.
“Mir fällt auf, dass der Begriff eDaten in dem Artikel ausschließlich von den Finanzbehörden besetzt sein soll. Dieser allgemeine Begriff eDaten, der eine Abkürzung für allgemein “elektronische Daten” sein könnte, lässt sich m.M. nicht auf einen Teilbereiche der elektronischen Daten der Finanzbehörden limitieren, denke ich. Anders bspw. eJustice. eDaten sollte daher allgemeiner definiert werden. Beispiel wäre etwa eGovernment.”