Die Informationspflicht nach DSGVO betrifft das Gewerbe, die freien Berufe und Behörden.
Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) (PDF: 1,04 MB) ersetzt die aus dem Jahr 1995 stammende EU-Datenschutzrichtlinie
- Seit dem 25. Mai 2018 profitieren Sie als Verbraucher in der EU von der Informationspflicht nach DSGVO. Es existiert nun ein europaweit einheitliches Datenschutzrecht. Unternehmen nach BGB können nicht mehr in das Land mit dem niedrigsten Datenschutz ausweichen.
- Die bisherigen Verbraucherrechte auf Auskunft, Löschung und Berichtigung werden zum Teil erweitert und es kommen neue Rechte hinzu.
- So steht Ihnen die Überlassung einer Kopie Ihrer Daten zu.
- Und neu die Möglichkeit : Sie lassen Ihre Daten komplett an einen anderen Anbieter übertragen.
Die Informationspflicht nach DSGVO an sich ist bereits sehr erschöpfend erläutert. Diese EU-Verordnung findet man in den Suchmaschinen an vielen Stellen.
Interpretationssache der DSGVO ?
Doch oft wird die DSGVO verschieden erklärt und interpretiert.
Und das geschieht, wenn ein Sachbearbeiter die DSGVO in seiner individuellen Weise auslegt und seinen Arbeitsaufwand damit auf ein Minimum reduziert.
Die Informationspflicht nach DSGVO ist aber sehr deutlich im Umgang mit personenbezogenen Daten. Sie schützt sehr weitreichend per Informationspflicht die Betroffenen.
Es gibt kaum Ausnahmen, die dazu führen, dass personenbezogene Daten den Betroffenen vorenthalten werden dürfen.
Dieser BLOG soll dazu dienen über dieses Thema aufzuklären. Insbesondere über die Auslegung, dass der Art. 2 DSGVO dazu führe, dass nur per EDV gespeicherte Daten den Betroffenen in Kopie zu übergeben seien.
Dieser Auslegung tritt mehr und mehr die Rechtsprechung entgegen.
Der Begriff „EDV“ ist meines Wissens nicht in der DSGVO zu finden und führt dazu alle Daten den Betroffenen bekanntzugeben.
Auch interne Notizen und Nebenakten. Das erläuterten die Richter in einem Prozess des OLG Köln.
Damit spricht die Rechtsprechung den Betroffen immer weitreichendere Rechte zu.
Es bleibt abzuwarten, wie sich das Recht der Betroffenen verfestigt und konkretisiert.
Musterschreiben Informationspflicht nach DSGVO
Musterschreiben und weitere Informationen zum Auskunftsrecht nach der EU-DSGVO stellt die Verbraucherzentrale zur Verfügung. Hier finden Sie auch weitere Informationen zur DSGVO.